Die richtige Rechtsform für dein Startup

25.05.2021 | Geschrieben von Ole Peterson

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Wer ein Startup gründet sollte sich vorher gründlich darüber Gedanken machen, welche Rechtsform für sein Unternehmen langfristig die beste ist. Je nach Geschäftsmodell, Startkapital und Konstellation der Gründer eignen sich entweder die Gesellschaft bürgelichen Rechts (GbR), die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Neben diesen “Klassikern” gibt es aber noch viele weitere Möglichkeiten, die wir dir nicht vorenthalten werden. f

Baumdiagramm

Mit diesem Digramm kannst du deinen eigenen Weg finden, der zu der Rechtsform führt, die zu deinem Startup am besten passt.

GbR vs. UG(haftungsbeschränkt)/GmbH - Die Haftung

Die GmbH und die UG haben gemeinam, dass der Gründer nicht persönlich für das Unternehmen haften muss, sondern ein Stammkapital in das Unternehmen eingebracht wird, welches als Haftungsobergrenze gilt. Sprich, man bezahlt einmal Geld und kann dann erstmal nicht mehr Geld als eben dieses eingezahlte Kapital verlieren.

Bei einer GbR hingegen haften die Gründer selbst für das Unternehmen. Alles was dein Startup also an eventuellen Schulden anhäuft muss von dir als Gründer selbst beglichen werden, wenn dem Startup mal das Geld ausgeht. Gerade in Bereichen in denen ein Produkt, im Falle dass es nicht richtig funktioniert, hohen Schaden anrichten kann oder wenn zum Geschäftseintritt hohe Investitionen nötig sind, kann eine GbR für den Gründer sehr teuer werden. Andererseits muss zu Beginn keinerlei Stammkapital eingebracht werden.

GbR vs. UG(haftungsbeschränkt)/GmbH - Der Gründungsaufwand

Das Gute an einer GbR ist, dass sie wenig formellem Aufwand bedarf: Man benötigt keinen Gesellschaftervertrag und spart sich in den frühen Gründungsphasen den Gang zum Notar und die Kosten für die gesamte Abwicklung der Formalitäten. Denn wer eine UG oder GmbH gründet, der benötigt in jedem Fall eine notarielle Beglaubigung und sollte sich bestenfalls auch rechtlich beraten lassen, bevor so ein Gesellschaftsvertrag geschlossen wird.

Bei einer GbR hingegen reicht schon die Absicht ein gemeinsames geschäftliches Ziel zu verfolgen und das Startup ist dann bereits rechtlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) abgesichert.

Nun erscheint es natürlich verlockend mit einer GbR in das Startup-Geschehen einzusteigen und später, wenn ein längerfristiger Erfolg des Business absehbar ist, eine rechtliche Umwandlung des Startups vorzunehmen. Das allerdings kann sich, wenig überraschend, als sehr kompliziert gestalten. Besonders bei Startups deren Vermögen größtenteils geistiges Eigentum ist, also auch Software, ist eine Überführung in die neue Gesellschaftsform aufwändig. Kurz gesagt: Hier verdienen die Juristen das, was ihnen durch die Gründung als GbR erstmal entgangen ist.

UG (haftungsbeschränkt) vs GmbH

Eine haftungsbeschränkte UG und eine GmbH sind sich im Prinzip sehr ähnlich: Die UG ist sogar eine Form der GmbH, die lediglich durch die Anforderungen an das Stammkapital von einer GmbH unterscheidet. Die UG wird auch 1-Euro-GmbH genannt, da es theoretisch möglich ist, diese Gesellschaftsform mit einem Stammkapital von einem Euro zu gründen. Du wirst gleich noch sehen warum das eher keinen Sinn macht, aber es ist möglich.

UG (haftungsbeschränkt) vs GmbH - Das Stammkapital

Wie berits erwähnt kann bei der UG soviel bzw. wenig Stammkapital eingebracht werden wie man möchte. Dieses Stammkapital muss zur Gründung in bar eingezahlt werden. Bei einer GmbH müssen mindestens 25.000 Euro Stammkapital eingezahlt werden. Diese 25.000 müssen allerdings nur zu 50% sofort eingezahlt werden und auch Sachkapital kann in das Stammkapital von 25.000 Euro eingebracht werden.

Bei einer UG mit geringem Stammkapital ist zu beachten, dass zu Beginn anfallende Kosten, zum Beispiel für ein Büro oder eine Entwicklung der Software, bereits einiges kosten kann. Ist das Startup also nicht von Anfang an rentabel, muss das eingezahlte Stammkapital diese Kosten decken, da ansonsten sehr schnell eine formelle Zahlungsunfähigkeit entsteht. Dann ist es mit dem Startup auch schon wieder vorbei, denn es muss dann bereits Insolvenz angemeldet werden. Da Insolvenzverschleppung, also wenn man eben keine Insolvenz bei Überschuldung anmeldet, in Deutschland eine Straftat ist sollte man dies in jedem Fall beachten. Wenn nicht kann es sogar dazu führen kann, dass verurteilte Geschäftsführer in Zukunft keine neuen Gesellschaften mehr gründen dürfen. Insolvenzverschleppung ist bereits ab 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit der Fall. Wer auch mit geringem Stammkapital gründen möchte, sollte gut Bootstrappen und möglichst früh auch Einnahmen generieren. Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Blogpost zum Thema Pre-Selling.

UG (haftungsbeschränkt) vs GmbH - Bedeutung für das Geschäft

Im operativen Geschäft bedeuted eine haftungsbeschränkte UG, dass immer ein Viertel des Gewinns aus dem Startup im Unternehmen bleiben muss, um das Kapital aufzustocken. Bei einer GmbH hingegen, kann der gesamte Gewinn aus deinem Startup auch als solcher ausgeschüttet werden.

Eine weitere, weniger formale Sache ist, dass natürlich auch Kunden wissen, was eine UG bedeuted. Die Sorge um eine mögliche Insolvenz schwingt bei dem ein oder anderen Partner deines Startups eventuell mit, wenn er nicht weiß mit wie viel Stammkapital das Startup haften kann und würde vielleicht lieber das Ansehen der “großen” Kapitalgesellschaft, der GmbH, bevorzugen.

Von der UG zur GmbH

Viele Gründer wählen den Weg erst eine UG zu gründen und dann später in eine GmbH umzuwandeln, wenn die Unternehmensgewinne das benötigte Stammkapital von 25.000 Euro decken. Hierfür fallen allerdings widerum einige Gänge zum Notar und zu einem Wirtschaftsprüfer an und damit auch entsprechende Kosten. Um eine GmbH zu werden, braucht es dann nämlich eine unabhängig geprüfte Bilanz und wiederum einen Notar. Wer die 25.000 Euro einfach so einzahlt, sie also nicht aus Unternehmensvermögen aufstockt, der kann sich zwar die Bilanz sparen, müsste aber gerade 25.000 Euro zur Verfügung haben. Da die Kosten für die Umwandlung schnell in die Tausender gehen können, lohnt sich eine UG also nur, wenn diese auch etwas längerfristiger bestehen soll. Denn man spart eventuell doch nicht so viel mit einer UG, wenn die GmbH schon bald folgen soll.

Gemeinnützige Rechtsformen

Bei VIPERdev sind wir besonders purpose-orientiert und freuen uns immer auch gemeinnützige Startups an den Markt zu bringen, die sich für Bildung, Ökologie oder ähnliches einsetzten. Für Unternehmungen in deren Mittelpunkt ein gemeinnütziger Zweck steht, bestehen besondere Rechtsformen, die meist mit weniger Steuern einhergehen.

Einen eingetragenen Verein kann man ab 7 Gründungsmitgliedern gründen. Man hat dadurch Zugriff auf staatliche Mittel, den Verein als juristische Person und eine sehr demokratische Basis bei der Führung. In einem Verein kann auch gewirtschaftet werden, wichtig ist nur, dass der gemeinnützige und nicht der kommerzielle Gedanke im Mittelpunkt der Sache steht.

Wer lieber eine feste Geschäftführung und eine Organisation mit mehr Unternehmenscharackter bevorzugt, der kann über eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder eine gemeinnützige UG (gUG) nachdenken. Hierbei sind die einzigen Unterschiede zu den nicht gemeinnützigen Varianten dieser Rechtsformen, dass Steuererleichterungen und Zugriff auf staatliche Mittel möglich sind, solange der gemeinnützige Zweck dem kommerziellen übergeordnet wird.

Einen Verein zu gründen ist sehr einfach und kostet unter 100€, während es für die gemeinnützige GmbH/UG wiederum einen Notar und auch Startkapital braucht.

Verantwortungseigentumsgesellschaft

Die Verantwortungseigentumsgesellschaft, kurz VE-GmbH oder auch Purpose GmbH genannt ist eine weitere Alternative. Bei der VE-GmbH gehört das Unternehmen sich selbst, beziehungsweise allen Beteiligten im Unternehmen gleichermaßen. So sind keine Gewinnausschüttungen möglich und das Unternehmen verschreibt sich damit seinem eigenen Sinn und Zweck statt der Gewinnmaximierung. In Deutschland gibt es diese Rechtsform allerdings noch nicht, wenn sie auch im Gespräch ist. Über eine eigene Stiftung, die Hauptanteilseigner wird oder ein Veto-Recht im Vorstand bekommt, lässt sich die VE-GmbH aber de facto dennoch umsetzen, wenn auch mit einem ordentlichen bürokratischen Aufwand, den Startups oft nicht tragen können.

Wenn du mehr zu diesem Thema erfahren möchtest, kannst du dich auf der Seite neue-rechtsform.de umsehen und wenn du magst auch die Petition zur gesetzlichen Einführung dieser Rechtsform besuchen.

Wir bei VIPERdev leben diese Form der Gesellschaft, wenn auch nicht formal, da diese Möglichkeit in unserem Land noch nicht besteht. Warum wir uns für diesen Weg entschieden haben und was wir als Gemeinschaft davon haben, erfährst du in unserem Blogartikel “Wie wir arbeiten bei VIPERdev”

Tabelle

Rechtsform Empf. Kapital Vorteile Nachteile
Einzelunternehmen - sehr einfach Keine Mitarbeiter und volle Haftung
GbR - Einfach und günstig Volle Haftung
UG 500€ Günstig und sicher Insolvenzgefahr + geringeres Ansehen
GmbH 25.000€ Gut abgesichert Sehr teuer und aufwändig
VE GmbH 25.000€ GmbH im Besitz aller Beteiligten Gesetzlich noch nicht existent
gUG / gGmbH 500/25.000 Geimeinnützige Rechtsform mit Unternehmenscharakter Relativ aufwändig und als gGmbH auch teuer
e.V. - Einfache Lösung für Purpose 7 Gründungsmitglieder und keine gesicherte Führungsposition
Ausländische Rechtsformen o.Ü., Ltd. Verschieden Steuervorteile Ansehen/Rechtliches/Bürokratie

Ausländische Rechtsformen

Andere Länder, andere Rechtsformen. In unserer globalisierten Welt besteht auch die Möglichkeit eine Firma mit Sitz im Ausland zu gründen und sich somit wohlmöglich Steuern und/oder Bürokratieaufwand zu sparen. Die O.Ü. bespielsweise ist das estische Gegenstück zur GmbH; allerdings benötigt man nur 2500€ Startkapital und der Staat Estland verlangt auf im Unternehmen bleibende Gewinne gar keine und auf ausgezahlte Gewinne lediglich 20% Steuern. Ähnliches gilt beispielsweise für eine amerikanische Limited, die mit wenig Aufwand online gegründet werden kann. Allgemein sind wir aber davon überzeugt, dass wir in Deutschland viele Möglichkeiten haben und eine passende und faire Alternative für jeden dabei ist.

Wenn du weitere Fragen hast oder ganz gezielt darüber sprechen möchtest, welche Rechtsform für dich die beste Wahl ist, kannst du hier gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren und wir helfen dir mit deinem Anliegen. Gerne kannst du uns auch schriftlich über unser Kontaktformular erreichen.

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